ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäfte, allen entgeltlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die die Select-IT Beratung und IT Dienstleistung GmbH (nachstehend „Select-IT“ genannt) gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der Select-IT angenommenen Auftrages und diesen AGBs.
- Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers gelten nur, wenn sich die Select-IT diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Mündliche Abreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.
2. Reihenfolge der Vertragsgrundlagen
- Neben diesen AGB können Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und der Select-IT weitere Vertragsgrundlagen sein, insbesondere Einzelverträge und dienstleistungsspezifische Bedingungen. Sämtliche Vertragsgrundlagen sind integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses und konstituieren dieses Vertragsverhältnis.
- Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsgrundlagen gelten diese nach Maßgabe folgender Reihenfolge:
- Einzelverträge (im Folgenden auch „Vereinbarungen“)
- Dienstleistungsspezifische Bedingungen
- AGB
3. ANGEBOT
- Die Gültigkeit der von der Select-IT erstellten Angebote beträgt 14 Tage. Die Select-IT behält sich, nach eigenem Ermessen vor, die Bonität des Auftraggebers vorab zu prüfen und das Angebot nur nach positiver Prüfung anzunehmen.
- Angaben in Broschüren, Verkaufsunterlagen, Katalogen, Prospekten, erlangen lediglich Gültigkeit, wenn in der Leistungsbeschreibung des Angebotes ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind derartige Angaben als unverbindlich anzusehen.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Zurverfügungstellung der Angebots- und Projektunterlagen der Select-IT an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
4. VERTRAGSABSCHLUSS
- Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt als geschlossen, wenn das von der Select-IT gelegte Angebot vom Auftraggeber rechtsgültig unterfertig oder schriftlich z.B. per E-Mail bestätigt wurde. Vertragsgegenstand sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung und allfällige weitere sich hierauf beziehende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.
- Vertragsdauer: Für alle Positionen, welche Lizenzen, Wartung und Servicepauschalen beinhalten, gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Die Vertragsdauer wird immer vom Abschlussdatum bis zum Jahresende gerechnet und danach pro Kalenderjahr. Eine Kündigung muss schriftlich mindestens drei Monate vor Ablauf dieser Mindestvertragsdauer erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer um jeweils ein Jahr.
5. Wertsicherung
- Laufende Entgelte für Services und Dienstleistung unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf der Basis des Verbraucherpreisindex 2010. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zum 1. Jänner jeden Jahres diese Entgelte anzupassen. Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar.
- Im Falle eines Auslaufens des Verbraucherpreisindex 2010, wird der an seine Stelle tretende Index oder jener Index, der dem Verbraucherpreisindex am ehesten entspricht, angewandt. Sollte keine Indexberechnung mehr herangezogen werden können, dann ist der wertgesicherte Preis nach analogen Prinzipien zu berechnen, wie sie für die Indexberechnung zuletzt maßgebend waren. Als Bezugsgröße für die Indexanpassung dient die für den Monat des jeweiligen Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die neue Indexzahl bildet die jeweils neue Ausgangsgrundlage.
- Bei Änderungen der Preise seitens der Anbieter (Microsoft, NinjaOne, ...) können die Lizenzen zum nächsten Monat durch den Auftragnehmer angepasst und dem Auftraggeber weiterverrechnet werden.
- Bei Änderungen der Preise seitens Microsofts können die Lizenzen zum nächsten Monat durch den Auftragnehmer angepasst und dem Auftraggeber weiterverrechnet werden.
6. PREISE
- Es gelten die im Angebot der Select-IT angeführten Preise, sofern nicht anderwertig vereinbart. Es gelten die im Angebot der Select-IT angeführten Preise, sofern nicht anderweitig vereinbart. Die angeführten Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Angebote sind 14 Tage gültig. Zahlungskonditionen: 14 Tage netto ohne Abzug.
- Es gelten jeweils die zum Bestellzeitpunkt geltenden Preise. Sollten die Preise sich durch Schwankungen stark vom Angebot abändern ist die Select-IT verpflichtet dies dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben. Die Preise gelten ab Lager. Nicht beinhaltet sind Kosten für Lieferung, Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten.
- Die Verrechnung aller angeführten Positionen erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand auf Basis der monatlichen Stundenauswertung. Eventuell angegebene Dienstleistungen verstehen sich als Schätzung exklusive Reisekosten und Diäten. Die Dienstleistungen der Select-IT werden mit den angebotenen bzw. unseren Standardstundensätzen abgerechnet. Oben angeführten Beschreibungen gelten, sofern sie nicht anders vereinbart wurden. Die angeführten Stundensätze gelten zur Normalarbeitszeit Montag-Freitag von 08:00 bis 18:00.
- Die Wegzeiten werden mit der halben Höhe des jeweiligen Stundensatzes verrechnet. Für die zurückgelegten Wegstrecken wird das gesetzliche Kilometergeld in Rechnung gestellt. Sofern Fahrtpauschalen vereinbart wurden, werden diese zur Abrechnung herangezogen.
- Außerhalb der oben angeführten Normalarbeitszeiten werden Zuschläge verrechnet. Montag-Freitag 18:00 bis 08:00 sowie Samstag von 06:00 bis 24:00 kommt ein Überstundenzuschlag von +50% zur Anwendung. Sonntag und Feiertag von 00:00 bis 24:00 kommt ein Zuschlag von +100% zur Anwendung. Es gilt die österreichische Feiertagsregelung.
- Als Verrechnungsbasis gilt eine Taktung von 15 Minuten für alle Leistungen der Select-IT. Monatliche Kosten werden jeweils zu Jahresbeginn für das gesamte Kalenderjahr berechnet. Eine monatliche Abrechnung erfolgt nur mittels SEPA Lastschriftmandat. Zum Vertragsabschluss wird der aliquote Anteil für die Jahresabrechnung herangezogen.
7. LIEFERUNG
- Die Lieferung der Hard- und Software bzw. sonstiger Komponenten erfolgt an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse zum vereinbarten bzw. dem von der Select-IT mitgeteilten Liefertermin. Die Select-IT ist berechtigt, die Bestellung auch ohne entsprechenden Wunsch des Vertragspartners in Teillieferungen auszuführen.
- Im Fall von Lieferungs- oder Leistungshindernissen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, ist die Select-IT zum Rücktritt vom Vertrag (bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung) berechtigt, wenn der Auftraggeber das Lieferungs- oder Leistungshindernis binnen einer von der Select-IT gesetzten angemessenen Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht beseitigt. In diesem Fall hat der Auftraggeber der Select-IT alle bereits getätigten Aufwendungen (z.B. für durchgeführte Installationsarbeiten) und alle aufgrund des Rücktrittes vom Vertrag notwendigen Aufwendungen zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.
8. AUFBAU/INSTALLATION/EINRICHTUNGEN
- Der Aufbau bzw. Installation der von der Select-IT gelieferten Waren bzw. Komponenten erfolgt am vereinbarten Lieferort, sofern eine entsprechende Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt. Mangels anderer Vereinbarung werden die mit dem Aufbau bzw. mit der Installation verbundenen Leistungen nach tatsächlichem Aufwand an Material und Arbeitszeit entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preise verrechnet. Die von der Select-IT für die Installation bzw. den Aufbau verrechneten Stundensätze werden auf Grundlage der Verrechnungspreise des Kundendienstes der Select-IT abgerechnet, die Verrechnungspreise können sich ändern.
- Der Aufbau bzw. Installation, der von der Select-IT gelieferten Waren bzw. Komponenten erfolgt am vereinbarten Lieferort, sofern eine entsprechende Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt. Mangels anderer Vereinbarung werden, die mit dem Aufbau bzw. mit der Installation verbundenen Leistungen nach tatsächlichem Aufwand an Material und Arbeitszeit entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preise verrechnet. Die von der Select-IT für die Installation bzw. den Aufbau verrechneten Stundensätze werden auf Grundlage der Verrechnungspreise des Kundendienstes der Select-IT abgerechnet; Die Verrechnungspreise können sich ändern.
9. VORBEREITUNGSARBEITEN ZUR LEISTUNGSERFÜLLUNG
- Um eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch die Select-IT gewährleisten zu können, ist der Auftraggeber verpflichtet, die im Angebot enthaltenen Voraussetzungen und Vorbereitungsarbeiten zur Leistungserfüllung vollinhaltlich einzuhalten. Die Übermittlung aller Vorbereitungsarbeiten ist auch per E-Mail erlaubt und behält dadurch Ihre Gültigkeit im Anwendungsbereich.
- Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommen, so ist die Select-IT berechtigt, sämtliche dadurch erforderlichen Zusatzleistungen und Mehraufwendungen dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen.
10. ÜBERNAHME
- Hinsichtlich der vom Lieferauftrag umfassten Waren und Komponenten wird ein Lieferschein erstellt, welcher vom Vertragspartner zu unterfertigen ist.
- Mit der Unterfertigung des Lieferscheines durch die Vertragsparteien, spätestens jedoch mit der Nutzung der von der Select-IT gelieferten Waren und Komponenten, ist die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt. Nach erfolgter Übergabe ist die Select-IT berechtigt die Rechnung zu legen. Eine teilweise bzw. gänzliche Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer es liegen Mängel vor, die die Nutzung der gelieferten Waren und Komponenten wesentlich beeinträchtigen. Solche Mängel sind unverzüglich an die Select-IT zu melden und gelten nur, wenn dadurch eine grobe Einschränkung der gelieferten Lösung besteht.
- Mit der Unterfertigung des Lieferscheines durch die Vertragsparteien, spätestens jedoch mit der Nutzung der von der Select-IT gelieferten Waren und Komponenten ist die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt. Nach erfolgter Übergabe ist die Select-IT berechtigt Rechnung zu legen. Eine teilweise bzw. gänzliche Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer es liegen Mängel vor, die die Nutzung der gelieferten Waren und Komponenten wesentlich beeinträchtigt. Solche Mängel sind unverzüglich an die Select-IT zu melden und gelten nur, wenn dadurch eine grobe Einschränkung der gelieferten Lösung besteht.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen 14 Tage bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Select-IT ist berechtigt vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe eines Drittels der Auftragssumme zu fordern. In diesem Fall nimmt die Select-IT die Bestellung beim Hersteller erst dann vor, wenn die verlangte Anzahlung bei der Select-IT eingegangen ist. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen 14 Tage bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Select-IT ist berechtigt vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe eines Drittels der Auftragssumme zu fordern. In diesem Fallnimmt Select-IT die Bestellung beim Hersteller erst dann vor, wenn die verlangte Anzahlung bei der Select-IT eingegangen ist. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung.
- Die Select-IT ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 9,2%-Punkte über dem Basiszinssatz bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft gem. § 456 UGB zu begehren. Bei Verbrauchergeschäften kommen Verzugszinsen in Höhe von 4% zur Geltung.
- Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach 8 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte, sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
- Sollte über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, so ist die Select-IT berechtigt, ausschließlich gegen Vorauskassa zu liefern.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
- Gelieferte Waren und Komponenten stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der Select-IT.
- Sollte bei Fälligkeit der Rechnung trotz schriftlicher Mahnung seitens des Auftraggebers keine vollständige Bezahlung erfolgen, so behält sich die Select-IT das Recht vor, die gelieferte Ware bzw. Komponenten zurückzuholen.
13. Geistiges Eigentum / sonstige Nutzungsrechte
- Die Weitergabe von Informationen an den Auftraggeber begründet oder impliziert keine Lizenz auf der Basis einer Marke, eines Patents oder Urheberrechts oder einer Anwendung, die bzw. das sich jetzt oder in Zukunft im Besitz des Auftraggebers befindet.
- Die Select-IT bleibt exklusiver Inhaber von sämtlichen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ihrem Namen registrierten bzw. bei ihnen bestehenden Immaterialgüter- und Kennzeichenrechten und sonstigen Nutzungsrechten in Bezug auf die Produkte und Produktanleitungen der Select-IT, Hard- oder Software oder sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber darf zu keinem Zeitpunkt Handlungen vornehmen oder Situationen herbeiführen, die gegen diese Rechte verstoßen oder auf jegliche Weise diese Rechte verringern oder zur Verringerung beitragen.
- Soweit Gegenstand der Lieferung auch Software ist, bleibt das Eigentum daran – insbesondere an den Source Codes, der Entwicklungs-, System- und Benutzerdokumentation sowie allfälligen Pflichtenheften – exklusiv bei der Select-IT.
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen ein auf die Dauer der Nutzungsberechtigung der Hardware beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht sublizensierbares Recht auf Nutzung der Software in dem Ausmaß, wie es für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich ist („einfache Werknutzungsbewilligung“). Die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass dabei auch Open Source-Komponenten enthalten sein können.
14. GEWÄHRLEISTUNG
- Für die von der Select-IT gelieferten Waren und Komponenten beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übernahme. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Kommt es im Rahmen der Gewährleistung zu einem Ersatz von Systemkomponenten, so wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist des Gesamtsystems nicht verlängert.
- Gewährleistungspflichtige Mängel werden entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungen behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen oder Adaptionen von Dritten vorgenommen wurden bzw. wenn der Auftragnehmer eigenständig Änderungen vornimmt.
- Die mit der Gewährleistung im Zusammenhang stehenden Nebenkosten, wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Fahrt- und Wegzeit sind vom Auftraggeber gesondert und auf eigene Rechnung zu bezahlen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der Select-IT bewirkter Anordnung und Aufbau, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der Select-IT angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. Die Select-IT haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der Select-IT bewirkter Anordnung und Aufbau, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der Select-IT angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. Select-IT haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
15. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
- Der Auftraggeber ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Select-IT einen Lieferverzug zu verantworten hat, welcher nicht kommuniziert wurde, und die vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist abgelaufen ist. Der Vertragsrücktritt hat mit eingeschriebener Briefsendung gegenüber der Select-IT zu erfolgen.
- Die Select-IT ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn:
- die Ausführung der Lieferung vom Auftraggeber verhindert wird bzw. nicht möglich ist.
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde.
- der Auftraggeber schuldhaft in fremde Urheber-, Leistungsschutz-, sonstige Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte eingreift.
- der Auftraggeber schuldhaft gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
- der Auftraggeber sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt.
- Im Falle eines Vertragsrücktrittes ist die Select-IT berechtigt, bisher erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen. Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch die Select-IT hat der Auftraggeber der Select-IT die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den in Folge des Rücktrittes vom Vertrag bzw. der Stornierung der Bestellung notwendigen Abbau von bereits durchgeführten Installationen zu ersetzen. Darüber hinaus ist die Select-IT bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
16. Außerordentliche Kündigung
- Die Select-IT hat das Recht – ohne Nachfristsetzung – Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
- die Select-IT seinen Betrieb, einen Betriebsteil oder die Erbringung bestimmter Dienstleistungskategorien einstellt;
- sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Entgelte, oder eines erheblichen Teils dieser Entgelte trotz erfolgter Mahnung und Setzen einer Nachfrist von 14 Kalendertagen in Verzug befindet;
- der Auftraggeber trotz erfolgter Mahnung und Setzen einer Nachfrist von 14 Kalendertagen die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nicht beendet;
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder sonst Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vorliegt, dies unbeschadet § 25a IO und § 25b IO.
- Wird bei einer Insolvenz des Auftraggebers der Vertrag durch den Insolvenzverwalter, einem Treuhänder oder dem Auftraggeber als Schuldner in Eigenverwaltung fortgeführt, kann die Select-IT das weitere Erbringen von Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder der Beantragung einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche ab Insolvenzeröffnung abhängig machen. Wird eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung oder ein Antrag mit einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche nicht binnen 14 Kalendertagen ab Insolvenzeröffnung geleistet bzw. gestellt, wird davon ausgegangen, dass kein Interesse an der Fortführung des Vertragsverhältnisses besteht. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis.
- Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Select-IT sind im Falle einer außerordentlichen Kündigung bereits erbrachte Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die der Auftraggeber noch nicht übernommen hat oder bei von Select-IT erbrachten Vorbereitungshandlungen. Die Select-IT steht überdies das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Sachen (Hardware, Geräte, Einrichtungen etc.) zu verlangen.
17. HAFTUNG
- Die Select-IT haftet für von ihren Organen oder Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Select-IT übernimmt keine Haftung für Ansprüche aus Betriebsunterbrechung, Schäden, Daten- und/oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden etc.
- Allfällige Schadenersatzansprüche sind vom Auftraggeber gegenüber der Select-IT bei sonstiger Verjährung innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.
18. SOFTWARELIZENZEN/URHEBERRECHT
- Die Select-IT wird allfällige notwendige Softwarelizenzen anhand der vorliegenden Kundendaten beim Lizenzgeber anfordern.
- Sämtliche Urheberrechte an Leistungen (Programme, Dokumentationen, Grafiken, etc.) stehen der Select-IT bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erwirkt lediglich eine Werknutzungsbewilligung.
- Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung dieser Leistungen werden keine Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben.
19. MARKETING
- Der Auftraggeber räumt der Select-IT das Recht ein, den Firmennamen des Auftraggebers Dritten gegenüber als Referenzkunden namhaft zu machen. Dieses gilt bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch den Auftraggeber.
- Der Auftraggeber gibt mit Auftragserteilung seine Zustimmung bis zum jederzeit möglichen Widerruf, dass er über Produktneuheiten mittels Newsletter per E-Mail oder auch telefonisch informiert wird.
20. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag - einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen - ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
21. Änderungen der AGB
- Die Select-IT behält es sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Beabsichtigte Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Webseite der Select-IT veröffentlicht und dem Auftraggeber an die von diesem bekanntgegebene Rechnungsadresse mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber den Änderungen nicht widerspricht oder die Leistungserbringung der Select-IT zurückweist, gelten die geänderten AGB spätestens ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Auftraggeber und ersetzen ab diesem Zeitpunkt im geänderten Umfang die bisherigen AGB.
22. ALLGEMEINES/SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Kaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
- Die Vertragspartner haben einander Änderungen ihrer Namen, Adressen oder sonstiger Kontaktinformationen umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse oder sonstige Kontaktinformation gesandt wurden.
- Die Vertragspartner haben einander Änderungen ihrer Namen, Adressen oder sonstiger Kontaktinformationen umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse oder sonstige Kontaktinformation gesandt wurden.
- Es bestehen weder schriftliche noch mündliche Nebenvereinbarungen.
- Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief). Bei Zuwiderhandeln entsteht automatisch eine Unwirksamkeit des Vertrags. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und seiner Bestandteile, beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck – und damit dem Willen der Vertragspartner – am nächsten kommt. Dies gilt nicht, würde das Festhalten an einer Bestimmung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen.
Wien 24.29.2024